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Honorar

Wie Ihnen, ist auch mir Kostentransparenz und -kontrolle wichtig. Sie müssen wissen, worauf Sie sich einlassen, denn das Anwaltshonorar soll kein Überraschungsfaktor sein. Wenngleich Anwälte gemeinhin als ‚teuer' gelten, sind meine Mandanten jedoch zumeist über meine Honorarforderungen positiv überrascht.
Generell sollten Sie sich durch das Vorurteil der ‚hohen Anwaltskosten' nicht abschrecken lassen, sofort bei Auftreten von Problemen oder besser noch im Vorfeld bereits fachlichen Rat einzuholen. Die Kosten von Fehlern und Verlusten, die ich Ihnen dadurch vermeiden helfen kann, belaufen sich zumeist auf ein Vielfaches des anfallenden Honorars, weil sich Probleme im Nachhinein häufig nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand sanieren lassen.

 

Das Anwaltshonorar richtet sich einerseits nach dem Umfang des zur Bearbeitung Ihres Rechtsproblems notwendigen Zeitaufwands und anderseits nach dem involvierten Streit- bzw. Vertragswert. Im Wesentlichen werden Anwaltsleistungen berechnet
- nach den Tarifen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (insbesondere im Fall der Prozessführung) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages,
- durch freie Vereinbarung eines Pauschalhonorars, das sich aber auch - wie beispielsweise bei Immobilientransaktionen - in Form eines Prozentsatzes am Kaufpreis orientieren kann, oder
- nach dem angefallenen Zeitaufwand unter Berücksichtigung eines zu vereinbarenden Stundensatzes.
Jedenfalls werden Honorarnoten, sofern sich das Honorar nicht nach einer Pauschalvereinbarung richtet, von einer detaillierten Leistungsaufstellung begleitet. Vor langwierigen und kostspieligen Prozessen behalte ich mir vor, Anzahlungen zu verlangen bzw. Zwischenabrechnungen zu legen. Etwaige Spesen, Gebühren und abzuführende Steuern etc. sind im Voraus zu entrichten.

 

Und noch etwas: kostenlose Einführungsgespräche von wenigen Minuten biete ich normalerweise nicht an, weil ich mir Zeit für Sie, Ihren ‚Fall' und Ihre Fragen nehmen möchte und es dann in der Mehrzahl der Fälle mindestens eine Stunde dauert, bis ich mir einen Überblick verschaffen kann. Ich halte es daher für eine unnötige Zeitverschwendung, mit Ihnen ein kostenloses Einführungsgespräch zu vereinbaren, bei dem ich Sie hauptsächlich auf ein kostenpflichtiges und längeres Folgegespräch vertröste. Daher verrechne ich für ein Einführungsgespräch und daraus resultierende Arbeiten mit einem Zeitaufwand von maximal einer Stunde ein pauschaliertes Honorar von € 240,- + 20% USt = insgs. € 288,-.